Kein Einspruch

Nach Rücksprache mit Juristen und dem Parteivorstand wird es keinen Einspruch gegen die Anklage im „Landtagswahl-Prozess“ geben. Nach genauerer Durchsicht der Anklageschrift gegen Robert Faller und Stephan Ruprechtsberger ergab sich auch für die von uns zu Rate gezogenen Juristen ein eindeutiges Bild.

Die Anklage stützt sich auf leicht zu widerlegende und fehlerhafte Gutachten und ist klar politisch motiviert. Die Linzer Staatsanwaltschaft konnte dem politischen Druck nicht widerstehen und auch die Richterschaft in Linz wird das, unserer Ansicht nach, nicht zur Genüge tun. Somit wäre ein Einspruch gegen die Anklageschrift verlorene Zeit.

Die Öffentlichkeit werden wir allerdings über unsere Schritte in dieser skandalösen Sache am Laufenden halten. Niemand hätte auch nur erahnen können, dass ein Antritt bei einer Wahl so Enden kann. Damit wird aktiv gegen die Demokratie mobil gemacht. Egal wie der Prozess ausgeht, zeigen schon die Vorgänge rund um die Wahl in Oberösterreich, dass es eine demokratische, heimatverbundene, oppositionelle Kraft braucht.

Wiederbetätigungs-Anklage gegen zwei NVP-Vetreter in OÖ

Die Staatsanwaltschaft Linz will Anklage wegen Wiederbetätigung gegen zwei Vertreter der “Nationalen Volkspartei” erheben. Die Gruppierung wollte bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns im Jahr 2009 antreten. Die Wahlbehörde hatte sie aber nicht zugelassen und gleichzeitig Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Rechtskräftig wird die Anklage allerdings erst, wenn über einen noch möglichen Einspruch entschieden wurde.

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Zustellung der Anklageschrift: Doch ein Landtagswahlprozess!? Ein zweiter Patriotenprozess?

Heute, (Dienstag, 23.August) wurde Robert Faller und Stephan Ruprechtsberger die Anklageschrift im so genannten Landtagswahl-Prozess zugestellt. Der Staatsanwalt folgt damit der Forderung der Nationalen Volkspartei, aber auch vieler linker Gruppen endlich eine Entscheidung zu treffen, ob alle Anklagepunkte sofort fallen gelassen werden oder ob zumindest wegen einigen Punkten ein Verfahren angestrengt wird.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Linz lautet auf den, im Volksmund “Gummiparagraphen” genannten, Artikel 3g VerbotsG 1947.

Gummiparagraph deshalb, weil dieser Paragraph gegen praktisch alles und jeden einsetzbar ist und viel zu undifferenziert, so gut wie jede politische Äußerung unter Generalverdacht stellt, wie wir das auch schon in unserer Initiative “Stop3g” anprangerten. Völlig zu Recht, wie sich nicht erst nach bekannt werden dieser Anklageschrift herausstellte.

Nach erster Durchsicht der Anklageschrift ist zu erkennen, dass von den Hausdurchsuchungen, Verhören und Ermittlungen praktisch nichts übrig geblieben ist. Einzig und alleine das Parteiprogramm und einige Flugblätter werden zitiert. Diese wurden allerdings schon von zwei Staatsanwaltschaften (Wien und Wr. Neustadt) untersucht und die Ermittlungen eingestellt bzw. kamen sie zum Ergebnis das keine weiteren Ermittlungen angebracht wären, weil sämtliche Schriften der NVP rechtlich unbedenklich sind.

Wir werden uns in den kommenden Tagen mit unseren Anwälten und Beratern zusammensetzen und anschließend weitere Schritte (Einspruch gegen die Anklageschrift, Information der Öffentlichkeit usw.) besprechen und umsetzen.

Diesbezüglich wird es natürlich auch eine eigene Infoseite, speziell für den Landtagswahl-Prozess geben. (Wird in einigen Tagen online gehen und immer aktuell informieren.)