Nach Rücksprache mit Juristen und dem Parteivorstand wird es keinen Einspruch gegen die Anklage im „Landtagswahl-Prozess“ geben. Nach genauerer Durchsicht der Anklageschrift gegen Robert Faller und Stephan Ruprechtsberger ergab sich auch für die von uns zu Rate gezogenen Juristen ein eindeutiges Bild.
Die Anklage stützt sich auf leicht zu widerlegende und fehlerhafte Gutachten und ist klar politisch motiviert. Die Linzer Staatsanwaltschaft konnte dem politischen Druck nicht widerstehen und auch die Richterschaft in Linz wird das, unserer Ansicht nach, nicht zur Genüge tun. Somit wäre ein Einspruch gegen die Anklageschrift verlorene Zeit.
Die Öffentlichkeit werden wir allerdings über unsere Schritte in dieser skandalösen Sache am Laufenden halten. Niemand hätte auch nur erahnen können, dass ein Antritt bei einer Wahl so Enden kann. Damit wird aktiv gegen die Demokratie mobil gemacht. Egal wie der Prozess ausgeht, zeigen schon die Vorgänge rund um die Wahl in Oberösterreich, dass es eine demokratische, heimatverbundene, oppositionelle Kraft braucht.